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Freihalten von Elektrozäunen vom Bewuchs – Überblick und Praxisbeispiele

Beginn:
28.02.2023, 16:00 Uhr
Ende:
18:30 Uhr
Ort:
Online-Veranstaltung via WebEx

Schulungsreihe: Online-Veranstaltung der Schulungsreihe Herdenschutz

Hinweise:

  • Anmeldeschluss ist der 27. Februar 2023
  • Die Veranstaltung ist kostenfrei
  • In der Woche der Veranstaltung erhalten Sie den Zugangslink und weitere Hinweise per E-Mail.
  • Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine automatisierte Anmeldebestätigung (bitte auch Spam-Ordner prüfen!)

Inhalt:

Der Einsatz elektrifizierter Zäune ist in der Weidetierhaltung weit verbreitet. Das Freihalten insbesondere der unteren Zaunhöhe (maximal 20cm über dem Boden) vom Bewuchs ist für die Gewährleistung der richtigen Stromstärke im Sinne des Herdenschutzes von hoher Bedeutung. Gleichzeitig stellt der damit verbundene Aufwand Weidetierhaltende vor besondere Herausforderungen.

Frank Lamprecht, Weidetierhalter (Schafe) und Herdenschutzberatender aus Baden-Württemberg, gibt in seinem Vortrag einen Überblick über verschiedene Techniken des Freischneidens und Praxisbeispiele zu unterschiedlichen Standortbedingungen. Jens Cordes, Weidtierhalter (Rinder) mit einem Biolandbetrieb in Niedersachsen, berichtet von seinen Praxiserfahrungen zum Freihalten der Festzäune. Und Christian Schäfer, Weidetierhalter (Soay-Schafe) in Oberbayern stellt sein System mit zwei mobilen Zäunen und Freifressen der unteren Litze durch die Schafe vor. Nach allen Vorträgen besteht die Möglichkeit, Fragen an die Referenten zu richten.

Die Veranstaltung richtet sich an Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, Beratende in diesem Bereich und alle, die mit mobilen Elektrozäunen insbesondere im Herdenschutz arbeiten oder künftig mobile Elektrozäune einsetzen möchten. 

Die Veranstaltung wird im Rahmen des Projekts „Herdenschutz in der Weidetierhaltung“ des Deutschen Verbands für Landschaftspflege angeboten. Das Projekt ist Teil der Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz in der Projektphase Wissen – Dialog - Praxis. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages. Die Projektträgerschaft erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).


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