Pressemitteilungen des DVL
27.02.08

Landgesellschaften und Landschaftspfleger fordern verbesserte Eingriffsregelung - Beide Organisationen wollen bei Kompensationsmaßnahmen eng zusammen arbeiten

Ansbach, Berlin 27.02.2008: Laut Naturschutzgesetz ist jeder Eingriff in die Natur auszugleichen. Doch nach Auffassung von Landgesellschaften und Landschaftspflegern sieht die Praxis in vielen Bundesländern oftmals anders aus. Eingriffe werden mit häufig unpassenden Maßnahmen ausgeglichen, eine Absprache mit den betroffenen Nutzern findet nur unzureichend statt, die geforderte langfristige Sicherung der Maßnahme ist teilweise unklar. Beim ersten bundesweiten Erfahrungsaustausch zwischen den gemeinnützigen Landgesellschaften und den Landschaftspflegeverbänden bestand daher Einigkeit, dass eine Verbesserung erreicht werden muss. „Dabei können die Landgesellschaften mit ihrer Kernkompetenz im Flächenmanagement und die Landschaftspflegeverbände mit ihrem Know-how in Sachen Landschaftspflege und nachhaltige Landwirtschaft wichtige Partner für Eingreifer und Verwaltungen sein,“ so Wolfram Güthler vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL). „Pilotprojekte von beiden Organisationen in den unterschiedlichen Bundesländern zeigen zudem auf, dass von einer fachlich fundierten Umsetzung der Eingriffsregelung auch die Landnutzer profitieren können,“ so Karl-Heinz Goetz vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG).

Folgende fünf Kernpunkte sind dabei aus Sicht der beiden Verbände für eine Verbesserung der Situation erforderlich:

1.      Kompensationsmaßnahmen sind auf größeren Flächen zu bündeln, kleine Einzelmaßnahmen haben sich als teuer und ökologisch wenig sinnvoll erwiesen.
2.      Die betroffenen Landnutzer sind von Anfang an in die Maßnahmenplanung zu integrieren.
3.      Die erforderliche Pflege bzw. Nutzung der Flächen muss bereits bei der Planung abgesichert werden. Damit haben die betroffenen Landnutzer eine wirtschaftliche Perspektive bei der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen.
4.      So genannte Ökopunkte-Regelungen bieten die Chance, dass Kompensationsmaßnahmen bereits vor dem Eingriff realisiert werden und sind deshalb für alle Bundesländer zu fordern.
5.      EDV-gestützte Verzeichnisse mit den Kompensationsmaßnahmen sollten ein Mindeststandard sein. Darauf aufbauend kann über ein Monitoring der langfristige Erhalt der Flächen überprüft werden.

„Zukünftig werden BLG und DVL bei diesem und weiteren Themen eng zusammen arbeiten und sich gegenseitig mit ihren unterschiedlichen Stärken ergänzen,“ so Karl-Heinz Goetz und Wolfram Güthler.


für Rückfragen:
Karl-Heinz Goetz: Tel. 030 / 23 45 87 89, blg-berlin@t-online.de
Wolfram Güthler: Tel. 0981 / 4653-3540, guethler@lpv.de