Aktuelles
Von: René Schubert
21.10.09

Machbar und notwendig: Gebietsheimisches Saat- und Pflanzgut in der freien Landschaft

DVL-Tagung in Dresden fordert mehr Unterstützung der Akteure
Mit mehr als 130 Teilnehmern aus 10 deutschen Bundesländern, der Schweiz und Österreich veranstaltete der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. gemeinsam mit der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt am 8.10.2009 in Dresden eine Fachtagung zum Thema „Biodiversität praktisch: gebietsheimisches Saat- und Pflanzgut im Einsatz“.

Die Tagung wurde gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).

Die Teilnehmer sind sich einig: die politischen, juristischen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Produktion und Verwendung autochthoner Gräser, Kräuter und Gehölze sind prinzipiell vorhanden. Unter anderem legt das novellierte BNatSchG mit seiner unmittelbaren Geltung in den Ländern fest, dass die Ausbringung gebietsfremder Pflanzen in der freien Natur genehmigungspflichtig ist und nur bei Nicht-Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erlaubt würde. Angesichts evolutionsbiologischer Grundwahrheiten und der auch für die BRD verbindlichen internationalen Verpflichtung zum Erhalt innerartlicher Vielfalt heißt das klipp und klar: bei Saat- und Pflanzmaßnahmen außerhalb von Ortschaften zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftsgestaltung und der Ingenieurbiologie ist zwingend autochthones Material zu verwenden! Das gilt auch für die im neuen BNatSchG formulierte Übergangszeit der kommenden zehn Jahre, sofern dieses Material schon verfügbar ist.

In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik ist zertifiziertes, herkunftsgesichertes Saat- und Pflanzgut im Angebot. Mehrere Referenten der Dresdner Tagung erläuterten eindrucksvoll die Praxis von Zertifizierung und Produktion hoch-qualitativer gebietsheimischer Baumschul- und Saatgutware. Wettbewerbsrechtliche Fragen konnten mit Verweis auf die entsprechenden Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) positiv im Sinne autochthoner Materialienverwendung beantwortet werden. Eine Handreichung (Vademecum) des BMU zu diesen Aspekten ist derzeit in Bearbeitung und soll in Kürze Planern, Bauträgern und Behörden hilfreich zur Verfügung stehen.

Einige Bundesländer haben die schon bestehenden rechtlichen Forderungen nach Vielfalt und Verwendung gebietsheimischer Sträucher, Gräser und Kräuter noch weiter vertieft, so z.B. Brandenburg durch einen Ministeriumserlass, Bayern durch eine informative und motivierende Internetpräsenz des Umweltministeriums zur Autochthonie, und Sachsen durch eindeutige Forderungen im Biodiversitätsprogramm des Sächsischen Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums (SMUL).

Damit wird auch der DVL in Sachsen bestärkt, sein Projekt zur Erzeugung und Verwendung gebietsheimischen Saat- und Pflanzgutes im Freistaat intensiv weiter voranzutreiben. Im Bereich der Gräser und Kräuter haben sich hier mittlerweile 8 Partner zusammengefunden, die seit 2008 herkunftsgesicherte Wildpflanzen vermehren, nach den strengen Regeln des bundesweiten Verbandes deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten (VWW) e.V. Eine weiterführende Informationsveranstaltung für die Naturschutzbehörden der sächsischen Landkreise wird von DVL und SMUL noch im Herbst 2009 angestrebt.

Denn darin sind sich (nicht nur) die Teilnehmer der Dresdner Tagung – Wissenschaftler, Planer, Bauträger, Baumschulen, Landwirte, Behörden u.v.a.m. – einig: umfangreiche Aufklärung über die Notwendigkeiten autochthoner Pflanzenverwendung tut nach wie vor Not! Neben der Schulung von Naturschutz- und Planungsinstitutionen in den Regionen muss der Staat auch genügend Ressourcen zur Verfügung stellen, damit der Einsatz von gebietsheimischem Material in der freien Landschaft auch qualifiziert gefordert, ausgeschrieben, umgesetzt und kontrolliert werden kann. Gerade die unteren Naturschutzbehörden, auf die es vor Ort ankäme, sind hier oftmals überfordert.

Der DVL sieht es daher als dringend an, dass zur Erfüllung von CBD, BNatSchG, natura2000, Biotopverbundplanungen und weiterführenden Verpflichtungen mindestens innerhalb der Naturschutzbehörden der Länder ein umfangreicher Informationsfluss zu autochthonem Saat- und Pflanzgut stattfindet, auf dessen Grundlage notwendige Umsetzungsparameter gestellt werden können.

Dafür ist keine Zeit zu verlieren! Artenschwund und Nivellierung der Kulturlandschaft haben rasante Ausmaße angenommen. Das 2010-Ziel der EU wurde bereits als unerfüllbar eingeschätzt. Nach wie vor werden viel zu viele Naturflächen in Deutschland versiegelt, im Zuge dessen dann Ersatzpflanzungen, Begrünungen und Kompensationsmaßnahmen stattfinden, welche – wegen der Verwendung nicht standortgerechter, nicht gebietsheimischer Sortenware – die Eingriffe vergrößern statt auszugleichen.

Neben den „klassischen“ Einsatzgebieten für gebietsheimisches Pflanz- und Saatgut, also z.B. Landschaftshecken, Habitatverbünde, Renaturierungen, sollten zusätzliche Aspekte in Zukunft noch stärker berücksichtigt werden.
So wäre auch der Schutz der regionaltypischen Pflanzenvielfalt in Siedlungen und deren Randlagen, die Beförderung der rasant schwindende Segetalflora, die Produktion nachwachsender Rohstoffe oder die gezielte Schaffung von „pflanzlicher Konkurrenz“ gegenüber invasiven Neophyten ein Einsatzgebiet für autochthone Wildpflanzen.

Die auf der Tagung in Dresden am 8.10.09 gehaltenen Vorträge können als pdf-Dateien angefordert werden bei:

DVL-Landesbüro Sachsen
René Schubert
Tel.: 03501-4676523
Email: schubert@lpv.de